Allgemeinverfügung der Landesregierung Thüringen

By ungezogen.com,

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Nach der neusten Allgemeinverfügung der Landesregierung, gilt ab dem 24.11.2021 folgende Regelung: Der Zugang zu unserem Geschäft erfolgt nach den G2 Regeln. Bei Minderjährigen gilt G3.

Wir müssen euren Impfstatus oder die Genesenenbescheinigung bei Betreten des Ladens prüfen. Bei Minderjährigen (6-18 Jahre) ist auch eine Bescheinigung der Schule über regelmäßige Testungen bzw. ein tagesaktueller Test aus dem Testzentrum möglich.

Falls ihr nicht unter 2G bzw. (bei Minderjährigen) 3G fallt, meldet euch doch kurz.
Wir finden dann eine individuelle, regelkonforme Lösung.

Wir halten euch weiter auf dem Laufenden!

Bleibt uns gewogen!

Kerstin & Chris

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